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In unserem News-Bereich finden Sie tagesaktuelle Meldungen der Stadtverwaltung Offenburg.

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Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2:
Voraussetzungen und Impfangebote

Inhaltsverzeichnis

  • Aktuelles
  • Anspruch und erforderliche Unterlagen
  • Impfangebote
  • Termine bei Impfzentren und Impfstellen
  • Auffrischungsimpfungen
  • FAQ Schutzimpfung
  • Mehrsprachige Corona-Hotline

Aktuelles

  • Ab Mittwoch, 15. Dezember 2021, haben Erziehungsberechtigte von Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren die Möglichkeit, diese mit dem Vakzin von BioNTech/Pfizer gegen Covid-19 impfen zu lassen.
  • Eröffnung Impfzentrum Offenburg ab 17.12.2021
  • Impfung ohne Terminvergabe

Schutzimpfungen sind die beste Möglichkeit, sich und andere vor Infektionskrankheiten zu schützen. Sie leisten zudem einen erheblichen Beitrag zur Eindämmung von Pandemien. Die Schutzimpfungen sind für die Bürger:innen unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlos. Es besteht keine Impfpflicht – die Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig.
Mit der Entwicklung und Zulassung verschiedener Impfstoffe gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 wurden zahlreiche irreführende und falsche Behauptungen zur Schutzimpfung in Umlauf gebracht. Der Faktencheck der Bundesregierung informiert und klärt auf.

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Anspruch und erforderliche Unterlagen

Jede Person, die in Deutschland in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert ist, ist impfberechtigt. Selbiges gilt für Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben oder in der Bundesrepublik beschäftigt sind.

Folgende Dokumente müssen zur Impfung mitgebracht werden:

  • Identitätsnachweis
    • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
    • Bei Impfung Minderjähriger ohne eigenen Personalausweis bringen Sie bitte ein amtliches Dokument mit, das die Identifizierung des Kindes ermöglicht (z.B. Geburtsurkunde, Meldebescheinigung oder Kinderausweis).
    • Die Impfzentren bieten auch denjenigen Personen Impfungen an, die bspw. keine Krankenversicherung oder keinen gültigen Aufenthaltstitel haben. Ein amtliches Ausweisdokument ist für eine Impfung nicht erforderlich, jedoch zwingende Voraussetzung für die Erstellung eines digitalen Impfnachweises.
  • Unterschriebenes Aufklärungsmerkblatt (auch vor Ort erhältlich)
  • Ausgefüllter Anamnesebogen (auch vor Ort erhältlich)
  • Unterschriebene Einverständniserklärung (auch vor Ort erhältlich)
  • Impfausweis (falls vorhanden)
  • Impfung Minderjähriger: Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter. Kinder unter 16 Jahren müssen zudem von einem gesetzlichen Vertreter begleitet werden.

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

Impfangebote

Bei allen Impfangeboten werden Erst-, Zweit- oder auch eine Auffrischungsimpfung durchgeführt.

Alle Personen unter 30 Jahren und Schwangere können sich entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) mit Comirnaty von BioNTech/Pfizer impfen lassen.

Impfzentren und Impfstellen

Kreisimpfzentren (KIZ) in Offenburg
Messe Offenburg

Schutterwälder Str. 3,
77656 Offenburg

Öffnungszeiten im Januar:
Montag-Freitag 12:00 – 20:00 Uhr
Samstag-Sonntag 08:00 -16:00 Uhr

Öffnungszeiten ab Februar:

Montag-Freitag 12:00 – 20:00 Uhr
Samstag-Sonntag 11:00 -16:00 Uhr

 

https://www.ortenaukreis.de/Informationen-zu-CORONA-Impfungen/Impfungen-im-Ortenaukreis/

Arztpraxen und Betriebsärztinnen und Betriebsärzte

Impfwillige, die sich lieber bei Haus- oder Fachärzt:innen bzw. über ihre Betiebsärzt:innen impfen lassen möchten, sprechen diese direkt an. Gegebenenfalls informieren die Ärzt:innen ihre Patient:innen auch proaktiv.

Auffrischungsimpfungen

Grundsätzlich können alle Personen, deren Zweitimpfung mindestens drei Monate her ist, eine kostenfreie Auffrischungsimpfung bei niedergelassenen Ärzt:innen und Betriebsärzt:innen erhalten. In den landeseigenen Impfzentren und Impfstellen ist diese mindestens drei Monate nach der vollständigen Impfung möglich. Mobile Impfteams bieten darüber hinaus den vulnerablen Gruppen in vollstationären Pflegeeinrichtungen, Pflege-Wohngemeinschaften, Seniorenwohnanlagen und Tagespflegen Auffrischungsimpfungen an.

https://www.dranbleiben-bw.de/auffrischimpfung

FAQ Schutzimpfung

Fragen und Antworten zur Schutzimpfung gegen das Coronavirus.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-impfzentren/

Mehrsprachige Corona-Hotline

Die Corona-Hotline des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration ist seit dem 5. November auch in vier Fremdsprachen erreichbar. Unter der Nummer 0711 410 11160 können sich Ratsuchende in den Sprachen Englisch, Türkisch, Arabisch und Russisch an die Hotline wenden. Sie ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr erreichbar.