Bundesweit geltende Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung im November

Das öffentliche Leben in Deutschland wird im November massiv heruntergefahren. Ziel ist die unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen. Die Maßnahmen gelten von Montag, 2. November. bis Montag, 30. November.

Die Beschlüsse von Bund und Ländern im Überblick:

Abstand halten und Kontakte verringern

Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen – maximal zehn Personen. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Feiern auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen und privaten Einrichtungen werden als „inakzeptabel“ bezeichnet.

Risikogruppen

Die Einschränkungen sollen „nicht zu einer vollständigen Isolation“ der Patienten und Bewohner in Krankenhäusern und Pflegeheimen führen. Der Bund übernimmt daher die Kosten für Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner und Patienten, deren Besucher und des Personals.

Schulen und Kindergärten

Schulen und Kindergärten bleiben offen, ebenso Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Einzelhandel

Der Einzelhandel bleibt geöffnet – es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält.

Unternehmen

Industriebetriebe und Handwerk sollen geöffnet bleiben. Die Unternehmen sind eindringlich aufgefordert, Heimarbeit zu ermöglichen – wo immer dies umsetzbar ist.
Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern gleicht der Bund 75 Prozent aus, bei größeren wird nach EU-Beihilferecht entschieden. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu zehn Milliarden haben.

Kirchen

Gottesdienste bleiben erlaubt – unter Beachtung der Hygieneregeln.

Gastronomie

Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt ist weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.

Kultur und Freizeit

Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Museen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen. Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

Sport

Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa joggen gehen, ist weiter erlaubt – allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Profisport ist nur ohne Zuschauer zugelassen.

Reisen

Die Bürger sollen auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche verzichten – auch im Inland. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

Dienstleistungen

Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet. Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Geschlossen bleiben auch Bordelle.