Weihnachtsmarkt: Einige Stände bleiben erhalten

Aufgrund der aktuellen Pandemie-Entwicklungen hat die Landesregierung zum Samstag vergangener Woche den Betrieb von Weihnachtsmärkten in Baden-Württemberg in der derzeit herrschenden Alarmstufe II untersagt. Dies hat die Stadt Offenburg umgesetzt – wie auch alle Vorgaben, die bislang Gültigkeit hatten. Vor dem Hintergrund der verpflichtenden Schließung hat die Stadt beschlossen, den Marktbeschickerinnen und -beschickern die Standgebühren zu erlassen.

Einigen der Stände, an denen kein Verzehr stattfindet, konnte die Stadt ermöglichen, für die geplante Zeit des Weihnachtsmarkts und im Rahmen der Öffnungszeiten des Einzelhandels weiter geöffnet zu bleiben (mit 2G-Regel). Es handelt sich um 14 Stände. Diese verbleiben größtenteils bis zum 21., manche bis zum 23. Dezember.

Zudem hat die Stadt den Erhalt der Eisbahn auf dem Marktplatz beschlossen: Sie steht noch bis zum 26. Dezember zur Verfügung; hier gilt die 2G-plus-Regel.