Städtische Kultureinrichtungen setzen Alarmstufe II um

Seit dem 4. Dezember gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe II (Stand: 6. Dezember 2021). Auch für die städtischen Kultureinrichtungen gibt es damit neue Regeln. Die Stadt Offenburg setzt sich dafür ein, das Kulturangebot sicher und kundenorientiert aufrecht zu erhalten.

„Uns freut es sehr, dass die Besucherinnen auf die strengen Kontrollen überwiegend verständnisvoll reagieren,“ erklärt Kulturchefin Carmen Lötsch. Kulturbesuche sind sicher. Dafür sorgen die Kultureinrichtungen der Stadt Offenburg und ihre Mitarbeiterinnen durch ständige Anpassungen der Maßnahmen. Gleichzeitig sind Durchsetzung und die damit verbundenen Kontrollen dieser Maßnahmen komplex und zeitintensiv. „Unsere Mitarbeiterinnen stellt das täglich vor neue Herausforderungen. Wir würden uns wünschen, dass Neuerungen vom Land mit mehr Vorlauf kommuniziert würden. Dann könnten sich Kundinnen und unser Service gezielt darauf einstellen. Aktuell hecheln wir den Verordnungen immer ein wenig hinterher. Das produziert einfach unnötigen Frust in einer ohnehin schwierigen Phase“, so Lötsch.

Ein Wechselbad der Gefühle bleibt es auch beim Kulturbüro: Zunächst freute man sich, dass Kulturveranstaltungen weiter durchgeführt werden können. Allerdings war nach der Einführung von „2G plus“ für Konzerte, Theateraufführungen und Co. ein klarer Rückgang der Besucher*innenzahlen zu erkennen. Für einen Besuch muss beim Eintritt ein Geimpften- oder Genesenennachweis, ein tagesaktueller negativer Schnell- oder PCR-Test sowie ein Ausweisdokument vorgezeigt werden. Ein Spontanbesuch ist damit nicht möglich.

Seit dem Wochenende ist nun klargestellt, dass für „Geboosterte“ und Personen, deren letzte Impfung weniger als ein halbes Jahr zurück liegt, 2G gilt, wodurch sich die Anzahl der Besucherinnen wieder stabilisiert hat. Der tagesaktuelle negative Schnell- oder PCR-Test ist notwendig für geimpfte oder genesene Personen, deren Immunisierung mehr als sechs Monate zurück liegt. „Diese nachträgliche Klarstellung ist für Besucherinnen und unser Personal eine deutliche Entlastung“, berichtet Maximilian Schleyer vom Kulturbüro.

Auch das Museum im Ritterhaus kann seine Besucherinnen weiterhin willkommen heißen. Hier gelten dieselben Regeln. Veranstaltungen und Führungen werden weiterhin angeboten. Das Archiv ist ebenfalls weiterhin mit Voranmeldung zugänglich. Stadtarchivarin Regina Brischle kann positive Begegnungen melden. Die Besucherinnen des Museums zeigten sich überwiegend gut informiert und verständnisvoll.

Auch für die Stadtbibliothek gelten die 2G Plus Regeln. Das Abholen und Zurückgeben von Medien bleibt aber auch weiterhin ohne Nachweis möglich. Malena Kimmig, Leiterin der Stadtbibliothek, beobachtet das aktuelle Geschehen. Sie stellt einen deutlichen Besucherrückgang fest. „Wir prüfen derzeit, ob wir unseren Service noch weiter an die Situation anpassen müssen. Allerdings sind unsere Personalressourcen endlich. Wir analysieren die Lage in dieser Woche und entscheiden dann über mögliche Angebote.“

Abholservice

Bereits jetzt bietet die Stadtbibliothek an, gegen eine geringe Aufwandsentschädigung verfügbare Medien zu bestellen und an der Theke abzuholen. „Dieses Angebot wird bereits gerne genutzt“, ergänzt Malena Kimmig.

Ab dem 12. Dezember 2021 wird in der Städtischen Galerie eine neue Ausstellung zu bewundern sein. Die überlebensgroßen Objekte des jungen Leipziger Bildhauers Matthias Garff werden in Teilen auf dem Kulturforum vor der Städtischen Galerie ausgestellt – hierfür sind keinerlei Nachweise notwendig. Wer die Ausstellung auch innerhalb der Räumlichkeiten besuchen möchte, benötigt auch hier einen „2G Plus“ Nachweis. Kuratorin Patricia Potrykus befindet sich aktuell mitten im Aufbau der Ausstellung und verrät nur so viel: „Es wird wieder eine fröhliche Ausstellung, die sich an die ganze Familie wendet. Wir rechnen am Sonntag mit vielen Besucher*innen.“

Für den Besuch aller städtischen Kultureinrichtungen ist es inzwischen erforderlich, dass die Nachweise in digital auslesbarer Form, also mit QR-Code, vorgelegt werden. Dies kann mithilfe eines Mobiltelefons geschehen. Wer kein Mobiltelefon hat oder dieses nicht nutzen will, kann sich in der Apotheke eine digital auslesbare Immunkarte im Scheckkartenformat ausstellen lassen.