Konsens mit Elternvertretern aus Schule und Kita

Die seit Anfang Mai ausgeweitete Notbetreuung in Kitas und Schulen bringt für deutlich mehr Kinder zumindest etwas Normalität in den Alltag. Derzeit sind rund 1.000 Kinder angemeldet, Tendenz steigend.

Die Vertreter des Gesamtelternbeirats der Schulen und der Kitas haben im Gespräch mit den Verantwortlichen der Stadt betont, dass viele Eltern sehr froh sind, dass es diese tägliche Notbetreuung gibt und die Eltern auch bereit seien, dafür einen angemessenen Beitrag zu bezahlen. Die von der Stadt ursprünglich ab Mai vorgesehene Einheitsgebühr von 10 EUR/Betreuungstag incl. Mittagessen hat jedoch zu kritischen Reaktionen geführt, weil sie teilweise als ungerecht oder nicht der jeweils unterschiedlichen Situation von Schul- und Kitakindern angemessen empfunden wurde. Die Stadt hatte den Eltern zugesichert, dies nochmal zu überdenken und gemeinsam mit den Elternvertretern Alternativen zu überlegen, die der jeweils doch recht unterschiedlichen Situation der Familien besser gerecht werden.

Zwischen Stadt, Kirchen und Elternvertretern besteht nun Einigkeit, dass die Gebühren der Notbetreuung für die städtischen und konfessionellen Einrichtungen sich an den normalen Gebührensätzen orientieren sollen. Selbstverständlich gelten dabei auch die Ermäßigungen des Offenburger Familienpasses. Die Eltern würden also einfach ihre bisherige Gebühr zuzügl. Mittagessen bezahlen und haben damit Planungssicherheit. Sollte bisher z.B. in der Grundschule kein kommunales Betreuungsangebot in Anspruch genommen worden sein, wäre demnach auch nichts zu bezahlen. Die Stadt ist sehr froh, dass die Eltern mit der Notbetreuung sehr verantwortlich umgehen und wirklich nur dann in Anspruch nehmen, wenn es nicht anders geht – d.h. viele Kinder sind nicht jeden Tag da. Deshalb soll die Monatsgebühr auf einen Tagessatz heruntergerechnet werden, der nur für die Tage bezahlt werden muss, an denen ein Kind tatsächlich die Notbetreuung besucht und das Mittagessen genutzt hat.

Diese Regelung soll für alle städtischen Einrichtungen und die Einrichtungen der Katholischen und Evangelischen Kirchengemeinden gelten. Die freien Träger können andere Regelungen für sich beschließen.

Wie lange diese Regelung Bestand haben wird ist derzeit nicht absehbar. Denn seit einigen Tagen liegt ein Stufenplan der Landesregierung vor, der frühestens ab dem 18. Mai für Kitas, Krippen und Schulen vorsieht, schrittweise wieder zu einem wenn auch reduzierten Regelbetrieb zu kommen. Die Stadt entwickelt bereits gemeinsam mit den großen kirchlichen Kita-Trägern und Vertretern des Gesamtelternbeirats Ideen, wie dies möglichst gut umgesetzt werden kann – allerdings fehlen derzeit vom Land noch Vorgaben zu den ggf. einzuhaltenden Rahmenbedingungen, so dass kurzfristig noch keine abschließenden Ergebnisse vorliegen können. Bis auf weiteres bleibt es deshalb beim aktuellen System der Notbetreuung. Voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung am 25. Mai wird der bis dahin aktuelle Stand berichtet. Dem Gemeinderat wird dann auch vorgeschlagen, die bislang ausgesetzten April-Gebühren für alle zu erlassen. Des Weiteren soll für alle Kinder, die keine Notbetreuung in Anspruch nehmen, auch die Mai-Gebühren erlassen werden.