Kitas und Schulkinderbetreuung in Offenburg halten auch weiterhin ihr Angebot für einen eingeschränkten Kreis von Kindern aufrecht

Das Land Baden – Württemberg hat am Donnerstag, 14.1.2021, beschlossen, dass auch weiterhin an Schulen weder Präsenzunterricht noch andere schulische Veranstaltungen stattfinden. Auch Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen, um die Kontakte deutlich einzuschränken. Für Abschlussklassen und Schulen mit besonderen Förderschwerpunkten (Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren) kann von dieser Regelung abgewichen werden.

Kinder sollen wann immer möglich zu Hause betreut werden. Für Kitakinder und Kinder der Klassenstufen 1 – 7 wird eine Notbetreuung angeboten.

Anspruch auf Notbetreuung haben nur Kinder, deren Erziehungsberechtigte die Betreuung nicht selber organisieren können, weil beide Elternteile bei ihren Arbeitgebern unabkömmlich sind, bei Alleinerziehenden, wenn sie selber bei ihren Arbeitgebern oder im Studium unabkömmlich sind. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung.

Eltern, die für ihre Kinder die Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten, müssen die Notwendigkeit der Inanspruchnahme schriftlich erklären. Diese formlose Erklärung ist der jeweiligen Kita/Krippe, Schule und Schulkinderbetreuung vorzulegen.

Alle Einrichtungen der Stadt und die Schulen bieten Notbetreuung an.

Für Kitakinder mit Anspruch auf Notbetreuung gilt dabei grundsätzlich, dass weiterhin die gebuchte Betreuungszeit in der gewohnten Einrichtung und Gruppe in Anspruch genommen werden kann.

Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf ein Betreuungsangebot angewiesen sind, wird an den regulären Schultagen und während der üblichen Unterrichtszeit eine Notbetreuung durch die Schulen eingerichtet.

Für Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bil-dungs- und Beratungszentren, soweit sie nicht bereits wieder in der Präsenz unterrichtet werden.

Darüber hinaus wird die Stadt Offenburg nach der Unterrichtszeit für Grundschulkinder, die für ein städtisches Betreuungsangebot angemeldet sind, eine Notbetreuung im bisherigen Umfang anbieten

Auf Landesebene wird derzeit eine Regelung bezüglich der Kita-Gebühren vorbereitet. Sobald diese bekannt gegeben wird, wird die Stadt Offenburg entsprechend reagieren.

Die Schulsozialarbeit wird auch in der Zeit der besonderen Einschränkung den Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern aufrecht erhalten.

Auch die Arbeit der Stadtteil- und Familienzentren und des Seniorenbüros wird unter strenger Reduzierung persönlicher Kontakte fortgesetzt.