Coronavirus #30 – Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden, mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Anträge können von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen, mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.

Weitere Informationen und den Link zum Antrag gibt es hier: https://bit.ly/2UkBywQ

Bei Fragen zur Antragsstellung stehen die entsprechenden Kammern zur Verfügung:

IHK Südlicher Oberrhein: 0761 / 3858-823 und 0761 / 3858-824

Handwerkskammer Freiburg: 0761 / 21800-456

Institut für Freie Berufe (IFB): 0911 / 23 565 28