Coronavirus #18 – Änderungen bei Bestattungen

An Bestattungen können nur Angehörige gerader Linie, d.h. Eltern, Kinder, Enkel sowie Geschwister der Verstorbenen teilnehmen. Nicht teilnehmen können die zugehörigen Partner/Ehegatten, d.h. Schwägerschaft. Darüber hinaus wird Personen, mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf empfohlen, im eigenen Interesse sich nur den notwendigsten Kontakten auszusetzen und nicht als Gast an einer Beisetzung teilzunehmen.