Coronavirus #15 – Grenzübertrittsbescheinigung

Das Innenministerium sowie die Regierungspräsidien haben festgestellt, dass das Verfahren bezüglich der Grenzübertrittsbescheinigungen nicht praktikabel ist. Das Verfahren wird insofern umgestellt, als dass auf die Bestätigung durch die Kommune ab sofort verzichtet wird und es ausreichend ist, wenn der Arbeitgeber bescheinigt, dass der Grenzgänger bei ihm beschäftigt ist.