Coronavirus #12 – Grenzübertrittsbescheinigung für Berufspendler

UPDATE: 

Das Innenministerium sowie die Regierungspräsidien haben festgestellt, dass das Verfahren bezüglich der Grenzübertrittsbescheinigungen nicht praktikabel ist. Das Verfahren wird insofern umgestellt, als dass auf die Bestätigung durch die Kommune ab sofort verzichtet wird und es ausreichend ist, wenn der Arbeitgeber bescheinigt, dass der Grenzgänger bei ihm beschäftigt ist.


Seit Montagmorgen 8 Uhr werden die Grenzübergänge von Frankreich nach Deutschland kontrolliert. Berufspendler sowie Warenverkehr können die Grenze passieren.

Um die Abwicklung an der Grenze zu vereinfachen, hat das Innenministerium zusammen mit den Regierungspräsidien für die Gruppe der Berufspendler ein Formular einer Grenzübertrittsbescheinigung erstellt.

Wer aus dem Elsass zum Arbeiten nach Offenburg einreisen möchte, braucht diese Grenzübertrittsbescheinigung.

Das Formular, das die Arbeitgeber ausfüllen müssen, steht zum Download bereit.

Dabei ist folgendes Procedere zu beachten:

  • Arbeitgeber müssen das Formular herunterladen und für jeden einzelnen Beschäftigten handschriftlich ausfüllen.
  • Das ausgefüllte Formular muss gescannt und per Mail an [email protected] geschickt werden.
  • Die Stadtverwaltung druckt die Grenzübertrittsbescheinigungen aus und versieht sie mit dem Dienstsiegel.
  • Die Stadtverwaltung teilt dem jeweiligen Unternehmen mit, wann die
    Grenzübertrittsbescheinigungen im Rathaus abgeholt werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Regelung nur für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union gilt. Personen aus Drittstaaten müssen sich weiterhin an das Ausländerbüro der Stadt Offenburg zur Ausstellung einer regulären Einreisegenehmigung wenden.