Coronavirus #10 – Notbetreuung in Kitas und Schulen

Die Stadt hat in Kitas und Schulen Notbetreuungen eingerichtet, um Härtefälle möglichst zu vermeiden. In den Kitas in den Familien-und Stadtteilzentren Albersbösch, Oststadt, Uffhofen und Am Mühlbach werden maximal 120 Plätze zur Verfügung gestellt. An den Schulen in Rammersweier, Elgersweier, Weier, an der Konrad-Adenauer-Schule und der Astrid-Lindgren-Schule gibt es 240 bis 300 Plätze.

Neue Gruppen und Einrichtungen können bei Bedarf geöffnet werden. Aktuell wird die Gruppengröße auf maximal fünf Kinder begrenzt.

Die Schulkinder werden von 8 bis 12.30 Uhr von Lehrkräften der Offenburger Schulen betreut; Erzieher/innen der Kitas beziehungsweise Personal der Stadt Offenburg kümmern sich um die Mädchen und Jungen ab 12.30 Uhr und somit ab dem Mittagessen. Es gab insgesamt 201 Anmeldungen, davon 64 Absagen aufgrund nicht erfüllter Kriterien (siehe unten).

Die Anmeldezahlen im Einzelnen:

Albersbösch: 10

Oststadt: 36

UIffhofen: 20

Am Mühlbach: 20.

Zu den 86 Kita-Plätzen kommen 50 Schul-Plätze, davon in

Rammersweier 26

Elgersweier 5

Weier 7

Konrad-Adenauer-Schule 7 und

Astrid-Lindgren-Schule 5

Kriterien:

Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz 4 sind insbesondere

  1. die in den bestimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,
  2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste, auch soweit sie über die Bestimmung des Sektors Gesundheit in hinausgeht,
  3. Regierung und Verwaltung, Parlament, Justiz- und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge (einschließlich der Einrichtungen gemäß , soweit Beschäftigte von ihrem Dienstherrn unabkömmlich gestellt werden,
  4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz,
  5. Rundfunk und Presse,
  6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden,
  7. das Personal der Straßenmeistereien und Straßenbetriebe,
  8. Bestatter.