Corona-Schnelltestung: Stadt Offenburg leistet wesentlichen Beitrag

Das Land Baden-Württemberg will ab der kommenden Woche Corona-Schnelltests für pädagogische Fachkräfte in Kitas und Schulen beziehungsweise in der Schulkinderbetreuung anbieten. Diese freiwilligen Tests werden auch Lehrkräften angeboten und sollen dem Konzept des Landes zufolge in Apotheken und Hausarztpraxen vorgenommen werden. Die Testungen werden ab dem 22. Februar bis zu den Osterferien angeboten, danach soll eine Evaluation stattfinden.

„Ich begrüße die Ankündigung des Landes. Es ist ein Beitrag zur Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch der Kinder in den verschiedenen pädagogischen Einrichtungen“, sagt Offenburgs Oberbürgermeister Marco Steffens. Es bleibe derweil abzuwarten, wie das Angebot wahrgenommen wird, wenn eigens Praxen und Apotheken aufgesucht werden müssen.

Schon vor einiger Zeit hat sich die Stadt Offenburg auf den Weg gemacht, um sowohl die Mitarbeitenden als auch die betreuten Kinder durch Testangebote für die Erzieher/innen zu schützen. Diese Maßnahmen könnten sich nun mit denen des Landes ergänzen, so Steffens.

Zusammenarbeit mit DRK und Maltesern

Seit dem 1. Februar bietet die Stadt in Zusammenarbeit mit dem DRK Offenburg für pädagogische Mitarbeiter/innen in den Kitas und der Schulkinderbetreuung in einem zentralen Testzentrum in Offenburg morgens die Möglichkeit von freiwilligen PoC-Antigen-Schnelltests an. Zum 15. Februar wurde diese Möglichkeit in Zusammenarbeit mit dem DRK und den Maltesern auf vier dezentrale Teststationen in Offenburg ausgebaut, die von allen Erzieher/innen in Offenburger Kitas und der Schulkinderbetreuung wahrgenommen werden kann. Die wöchentliche Kapazität liegt bei rund 900 Tests. „Wir sind dem DRK Offenburg und der Malteser-Ortsgruppe sehr dankbar für dieses zusätzliche Angebot. Für die Öffnung der Einrichtungen am Montag, 22. Februar, sind wir damit gut vorbereitet“, sagt Martina Köllner, Fachbereichsleiterin Familien, Schulen und Soziales.

Im nächsten Schritt plant die Stadt die regelmäßige und flächendeckende Testung direkt vor Ort an den Einrichtungen und Schulstandorten. Hierzu sollen mobile Teams möglichst ab dem 1. März zwei bis drei Mal wöchentlich morgens vor der Öffnung die Erzieher/innen mit einem PoC-Antigen-Schnelltest testen.

Sobald Schnelltests freigegeben sind, die vor Arbeitsbeginn in Eigenregie vorgenommen werden können (Selbsttests), sollen diese auch zur Anwendung kommen – zunächst bei Mitarbeitenden, die zu den üblichen Testzeiten nicht anwesend sein können oder in sehr kleinen Einrichtungen arbeiten. Ziel ist im nächsten Schritt der flächendeckende Umstieg auf einfach zu handhabende, aber möglichst zuverlässige Schnelltests, mit denen die Mitarbeitenden sich bereits zu Hause selber testen können. Je nach Zulassung der Tests und Marktverfügbarkeit wird ein Start nach Ostern angestrebt. „Unser Ziel ist es, dass es zu möglichst wenigen Infektionen in den Einrichtungen der Stadt und unserer freien Träger kommt – damit wollen wir zum einen das gesundheitliche Risiko sowohl für unsere Kinder als auch die Erzieher/innen reduzieren. Mit unserer Teststrategie und weiteren ergänzenden Maßnahmen möchten wir das Risiko reduzieren, dass das Gesundheitsamt Gruppen oder womöglich ganze Einrichtungen schließen muss“, so Sozialbürgermeister Hans-Peter Kopp.

Feldversuch mit Riechtests

Außerdem ist die Teilnahme an einem Feldversuch der Firma Corowell geplant, die einen Riechtest anbietet. Dieser Test ist einfach, preiswert und kann laut Herstellerangabe ohne medizinische Fachkenntnisse selbst durchgeführt werden. Der Feldversuch könnte in ausgewählten Einrichtungen parallel zum Schnelltest laufen, um seine Validität zu prüfen. Sollte sich der Riechtest als eine weitere Selbsttest-Variante mit einer hinreichenden Sicherheit bestätigen, könnte er in größerem Umfang beispielsweise auch bei Schülerinnen und Schülern eingesetzt werden.

Die Thematik wird am 1. März im Ausschuss für Familie und Jugend beraten. Die Verwaltung schlägt vor, zur Finanzierung der Teststrategie außerplanmäßige Mittel in Höhe von bis zu 135.000 Euro zur Verfügung zu stellen, die vorrangig aus Kostenrückersätzen des Landes gedeckt werden sollen, über die der Städtetag gerade mit dem Land verhandelt.