Coronavirus #23 – Betretungsverbot für öffentliche Orte

Trotz der drastisch steigenden Zahl der mit dem Coronavirus Infizierten im Ortenaukreis gehen die Menschen in Offenburg nicht gebührend auf Abstand. Vielmehr bot sich in den vergangenen Tagen allerorten das gleiche Bild: Menschen sitzen auf öffentlichen Plätzen dicht an dicht, Jugendliche kommen zusammen, um die schulfreie Zeit bei schönstem Wetter zu genießen, Spielplätze sind gut besucht. Das gesamtgesellschaftliche Ziel, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und einen möglichst wirksamen Schutz der Bevölkerung vor Infektion zu ermöglichen, wird so erschwert oder sogar unmöglich gemacht. Die Stadt Offenburg ergreift deshalb jetzt weitreichende Maßnahmen und verfügt ein Betretungsverbot auf öffentlichen Flächen. Die Stadt entspricht damit einer Empfehlung des Gesundheitsamts des Landratsamtes in Abstimmung mit dem Landratsamt. Anlass ist die Nähe zum Corona-Risikogebiet Elsass und die schnelle Ausbreitung des Virus in der Ortenau.

Oberbürgermeister Marco Steffens appelliert an die Bevölkerung: „Sozialer Kontakt ist der Nährboden des Virus, und so schwer uns allen das fällt, diesen Nährboden müssen wir ihm entziehen. Wir haben uns aufgrund des weiterhin kontaktfreudigen Verhaltens in der Bevölkerung zu diesem Schritt entschlossen. Sie können mir glauben, dass uns dieser Schritt nicht leicht fällt; ich halte ihn zum Schutz von Leib und Leben aber für nötig.“

Es handelt sich dabei nicht um eine Ausgangssperre, wobei das Haus oder die Wohnung tatsächlich nur noch für dringende Angelegenheiten verlassen werden sollen. Was heißt das Betretungsverbot konkret? Die Menschen dürfen zur Arbeit gehen, zum  Arzt oder zum Einkauf von Lebensmitteln. Auch dürfen Kinder in die Notbetreuung gebracht werden. Erlaubt ist, alten Menschen sowie Personen, die zur Risikogruppe gehören, zu helfen, indem für sie Erledigungen übernommen werden.

Der öffentliche Nahverkehr darf nur noch genutzt werden, um zur Arbeit, zum  Arzt oder zum Einkaufen gebracht zu werden.

Wer sich im Freien aufhalten möchte, darf das weiterhin – allerdings nur allein, zu zweit oder mit den Personen, die mit im eigenen Haushalt leben. Unter diesen Umständen seien Joggen und Spaziergänge weiter möglich.

Grundsätzlich gilt: Von allen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten, auch in den Bussen.

Bürgerinnen und Bürger haben bei Kontrollen glaubhaft zu machen, warum sie sich im öffentlichen Raum aufhalten.

Allgemeinverfügung [PDF]