Austausch mit dem Handel

Stadtentwicklung und Stadtmarketing unterstützen Geschäfte durch Ansprechpartner

Mit der fünften Auflage der baden-württembergischen Corona-Verordnung sind am Montag dieser Woche neue Regelungen in Kraft getreten. Vor allem im Handel – und teilweise der Gastronomie – gab es Lockerungen bei der Genehmigung zur Öffnung von Geschäften. So durften Einzelhändler mit einer Verkaufsfläche unter 800 Quadratmetern ihre Türen zu Beginn der Woche wieder für Kunden öffnen.

Die Offenburger Stadtverwaltung stellte pünktlich zum Inkrafttreten der neuen Regelungen ein Team zusammen, um die Einzelhändler der Innenstadt wieder willkommen zu heißen und mit ihnen zu den geltenden Anforderungen ins Gespräch zu kommen. Die sieben Kolleginnen und Kollegen aus Stadtentwicklung und Stadtmarketing können dabei auf ihre Erfahrung und die bisherige Zusammenarbeit zwischen Stadt und Handel im Rahmen des Innenstadtprogramms GO OG aufbauen. Dazu gehören Aktionen wie die Verkaufsoffenen Sonntage oder das Lange Straße-Fest, aber auch das Baustellenmarketing in der Östlichen Innenstadt (Lindenplatz, Lange Straße, Gustav-Rée-Anlage). Auch jetzt liegt der Fokus des Teams wieder auf Unterstützung, Austausch und der Entwicklung von gemeinsamen Maßnahmen von Stadt und Einzelhandel.

Am Montag und am Mittwoch dieser Woche besuchten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Geschäftsleute in der Innenstadt und gaben wesentliche Informationen an sie weiter. Vorab waren diese Informationen mit dem Fachbereich Bürgerservice abgestimmt worden, zu dem unter anderem das „Ordnungsamt“ gehört. „Viele der Einzelhändler waren schon sehr gut auf die neu geltenden Anforderungen vorbereitet“, berichtete Marina Brügel von der Stabsstelle Stadtentwicklung. Insgesamt habe sie Optimismus bei Händlerinnen und Händlern wahrgenommen. Das Team werde auch in der kommenden Zeit regelmäßig vor Ort als Ansprechpartner präsent sein.

Die Öffnung der Geschäfte ist derzeit nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Eine Richtlinie des Wirtschafts- und des Sozialministeriums Baden-Württemberg schreibt zum Beispiel Abstandsmarkierungen sowie sichtdurchlässige Abschirmungen an den Kassenarbeitsplätzen vor. Als Richtwert für die Anzahl der Kunden gilt 20 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Person. Auch Hygieneregeln schreibt die Richtlinie vor. Zudem hat die Landesregierung eine „Maskenpflicht“ beim Einkauf und im ÖPNV angekündigt, die ab Montag, 27. April, gelten soll.